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Die Nachlasspflegschaft übernimmt eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, wenn nach dem Tod eines Menschen die Erben noch unbekannt sind oder ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. In einer Zeit, die oft von Unsicherheit und Trauer geprägt ist, sorgt der Nachlasspfleger für Ordnung, Schutz und Verlässlichkeit.
Zu Beginn steht die sorgfältige Sicherung des Nachlasses im Mittelpunkt.
Der Nachlasspfleger schützt Vermögenswerte vor Verlust oder Missbrauch, verschafft sich einen Überblick über vorhandene Gegenstände, Konten und Unterlagen und sorgt dafür, dass alles achtsam bewahrt wird.
Damit wird das Lebenswerk des Verstorbenen respektvoll erhalten.
Mit Geduld und Sorgfalt macht sich der Nachlasspfleger auf die Suche nach den rechtmäßigen Erben.
Er wertet Unterlagen aus, nimmt Kontakt zu Behörden auf und folgt den Spuren der Familiengeschichte.
Ziel ist es, den Nachlass in die richtigen Hände zu geben und Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Während der Pflegschaft verwaltet der Nachlasspfleger den Nachlass verantwortungsbewusst. Laufende Kosten werden beglichen, Verträge geprüft und notwendige Entscheidungen getroffen.
Dabei achtet er darauf, den Nachlass zu erhalten und nicht unnötig zu belasten.
Der Nachlasspfleger kümmert sich um offene Rechnungen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
Er prüft Forderungen sorgfältig und sorgt für eine faire und geordnete Abwicklung. So wird verhindert, dass Unklarheiten oder Konflikte entstehen.
Gegenüber Behörden, Banken, Vermietern oder Gläubigern vertritt der Nachlasspfleger den Nachlass zuverlässig und sachlich. Er übernimmt den Schriftverkehr und schafft klare Strukturen, damit der Nachlass rechtlich handlungsfähig bleibt.
Wenn Wohnraum betroffen ist, kümmert sich der Nachlasspfleger um die Sicherung oder Auflösung der Wohnung.
Er handelt dabei mit Respekt gegenüber dem persönlichen Lebensraum des Verstorbenen und achtet darauf, Erinnerungsstücke würdevoll zu behandeln.
Die Nachlasspflegschaft ist geprägt von Offenheit und Verantwortung.
Der Nachlasspfleger dokumentiert sein Handeln sorgfältig und legt dem Nachlassgericht Rechenschaft ab.
Transparenz schafft Vertrauen und stellt sicher, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar sind.
Sobald die Erben feststehen oder der Zweck der Nachlasspflegschaft erfüllt ist, bereitet der Nachlasspfleger die geordnete Übergabe vor.
Der Nachlass wird vollständig, übersichtlich und respektvoll übergeben als Abschluss einer verantwortungsvollen Begleitung.
Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
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